+49 152 02819858

+90 542 350 66 01

umt.oz @ hotmail. com

Rechtsanwalt 

Ümit ÖZ Anwalt 

 

Die Verantwortlichkeiten der Fluggesellschaften bei verspäteten Flügen und Gepäckverlust/-beschädigung

 

Verantwortlichkeiten der Fluggesellschaften bei Verspäteten Flügen und Gepäckverlust/Schäden gemäß dem Türkischen Luftfahrtrecht

Das Türkische Luftfahrtrecht legt die Verantwortlichkeiten der Fluggesellschaften klar fest, um die Rechte der Passagiere zu schützen. Insbesondere bei Flugverspätungen sowie Verlust und Beschädigung von Gepäck bieten die gesetzlichen Bestimmungen den Passagieren Rechte, die sich mit internationalen Regelungen decken. Ähnlich wie die EU-Verordnung EC 261/2004 gewährt auch die türkische Gesetzgebung Rechte sowohl für Inlands- als auch für internationale Flüge.

  1. Flugverspätungen

Bei Flugverspätungen zielt die Verantwortung der Fluggesellschaften darauf ab, die Unannehmlichkeiten für die Passagiere zu minimieren. Gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Türkischen Zivilluftfahrtrechts müssen Fluggesellschaften, abhängig von der Verspätungsdauer, verschiedene Dienstleistungen erbringen:

  • Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden: Den Passagieren muss eine kostenlose Verpflegung angeboten werden.
  • Langfristige Verspätungen (5 Stunden und mehr): In diesem Fall haben die Passagiere das Recht, den Flug zu stornieren und eine Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen.
  • Alternative Flüge oder Unterbringung: Wenn der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Passagieren eine Unterkunft und einen Transfer anzubieten. Diese Regelungen zielen insbesondere darauf ab, den Schaden der Passagiere bei Verspätungen, die nicht auf „höhere Gewalt“ zurückzuführen sind, zu minimieren.
  1. Gepäckverlust und -beschädigung

Im Falle von Gepäckverlust oder -beschädigung sind die Fluggesellschaften gemäß dem Türkischen Zivilluftfahrtrecht und dem Montrealer Übereinkommen verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Die Rechte der Passagiere im Zusammenhang mit Gepäckverlust oder -beschädigung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Gepäckverlust: Der Passagier muss die Fluggesellschaft spätestens 21 Tage nach Bekanntwerden des Verlusts schriftlich benachrichtigen. Im Falle des Gepäckverlusts kann eine Entschädigung bis zu einer festgelegten Obergrenze verlangt werden.
  • Gepäckbeschädigung: Für beschädigtes Gepäck muss der Passagier innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks eine Beschwerde einreichen. Die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung entsprechend dem Ausmaß des Schadens.
  • Obergrenzen für Entschädigungen: Gemäß dem Montrealer Übereinkommen sind Fluggesellschaften verpflichtet, bei Gepäckverlust oder -beschädigung eine Entschädigung bis zu 1.288 Sonderziehungsrechten (Special Drawing Rights – SDR) zu zahlen.
  1. Rechtliche Schritte und Entschädigungsansprüche

Fluggesellschaften sind verpflichtet, die rechtlichen Ansprüche der Passagiere bei Verspätungen, Gepäckverlust oder -beschädigung zeitnah zu erfüllen. Sollten die Unannehmlichkeiten der Passagiere nicht behoben werden, können diese ihre Rechte durch rechtliche Schritte geltend machen. Die Inanspruchnahme von anwaltlicher Unterstützung kann den Prozess reibungsloser gestalten.

In diesem Zusammenhang haben Passagiere, die mit Flugverspätungen oder Gepäckverlust/-beschädigung konfrontiert sind, gemäß dem Türkischen Zivilluftfahrtrecht, dem Montrealer Übereinkommen und den internationalen Luftfahrtvorschriften umfassende Rechte. Für Reisende von Deutschland nach Türkei ist es wichtig, über die Regelungen in beiden Ländern informiert zu sein, um ihre Rechte in vollem Umfang nutzen zu können.

Die Unterstützung eines auf Luftfahrtrecht spezialisierten Anwalts kann dazu beitragen, dass der Prozess schnell und effizient abläuft.